Der Straßenausbaubeitrag ist eine Kommunalabgabe die für bestimmte Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus erhoben wird. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen sind neben den landesrechtlichen Regelungen (Kommunalabgabengesetz – KAG) die ortsrechtlichen Satzungen der Kommunen (Wülfrath). Der NRW-Landtag hat am 18.12.2019 eine umfassende Reform des KAG ab 01.01.2020 beschlossen. Die wesentlichen Eckpunkte sind:
- Spürbare Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei den Straßenausbaubeiträgen
- Halbierung der Höchstsätze –
Neue Staffelung der Anliegerbeiträge - Förderprogramm des Landes in Höhe von 65 Millionen Euro als Ausgleich für die Kommunen
- Erstellung eines transparenten Straßen- und Wegekonzeptes durch die Kommunen
- Verpflichtende Bürgerbeteiligung vor Beginn von Baumaßnahmen
- Praktikable Härtefallregelung und
Rechtsanspruch auf Ratenzahlung zu marktüblichem Zinssatz - Evaluation der Neuregelung nach drei Jahren
Einen detaillierteren Überblick und den Gesetzentwurf zur Novellierung des KAG finden Sie auf der Homepage von Henning Höhne, Parlamentarischer Geschäftsführers der FDP-Landtagsfraktion hier.
Ergänzend ein Kommentar des FDP-Ortsvorsitzenden, Jürgen Merrath, zu diesem kontrovers diskutierten Thema: Wir müssen uns ehrlich machen.
Fünf Gründe warum sich die FDP für ein Optionsmodell bei den Straßenausbaubeiträgen in NRW einsetzen sollte.